Zitat:
Zitat von MTC
zumal der ACC-Sensor bei Glasbruch (wenn das auch wirklich der Fall ist) sogar über die TK abgerechnet werden kann.
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Der Sensor ist nicht aus Glas, daher ist das auch kein Glasbruch.
Zudem zählt das als elektronisches Gesamtbauteil.
Wenn es außerdem kein Bruch war, sondern z.B. Eindringen von Feuchtigkeit, stellt sich die Frage eh nicht.
Sollte mal eine Versicherung gezahlt haben war das deren mangelnder Kenntnis oder Glück geschuldet.
Es gibt mittlerweile dazu Urteile. Eines davon wurde im von dir verlinkten thread zitiert.