Zitat:
Zitat von peterpaul
Sorry - Quatsch!
Seriöse Vermieter verleihen aus gerade DEM Grund keinen Anhänger, dessen zlGG über der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeuges ist ....
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Du verbreitest hier beharrlich Mist.
Was irgendwelche Vermieter machen ist völlig egal (auch wenn da meine Erfahrungen ebenfalls abweichen, oft genug 3,5t 3-Seiten-Kipper gemietet).
Maßgeblich sind die Regelungen des §42 StVZO.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anhängelast
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
Lies nach vor dem nächsten Post falschen Inhalts und vieler Ausrufezeichen.
EDIT: inzwischen hast du deinen Post geändert. Nachlesen solltest du trotzdem.