Zitat:
Zitat von peterpaul
Es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Hängers!
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!!
Egal wieviel kg ihr drauf packt! Noch nicht einmal leer angehängt werden!
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Quatsch......
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges ist
reale Anhängelast. zGG ist nur relevant für die Beladung des Hängers.
Fahrerlaubnisfragen sind wieder was anderes.