Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.12.2016, 19:39   #16
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Es geht um das zulässige Gesamtgewicht des Hängers!
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers beispielsweise 2500 kg beträgt, dann kann er nicht legal angehängt werden - bei 2,1 t zugelassenem Anhängegewicht!!!!!
Egal wieviel kg ihr drauf packt! Noch nicht einmal leer angehängt werden!
Quatsch......
Zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges ist reale Anhängelast. zGG ist nur relevant für die Beladung des Hängers.
Fahrerlaubnisfragen sind wieder was anderes.
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten