Weiß gar nicht was sich manche hier so aufregen.
Es ist doch ganz klar geregelt...
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage ( ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95 ), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG ( ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42 ) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Auch hier schön nachzulesen
Winterreifenpflicht - Aktuelle Rechtslage für Autofahrer
Kälte ist kein Kriterium für eine Winterreifenpflicht.