Selten einen dermaßen schlechten Artikel gelesen.
Wer schon von § 476 Bundesgesetzbuch spricht. Das Gesetz heißt "Bürgerliches Gesetzbuch" und den fraglichen Paragraphen gibt es schon seit der Schuldrechtsreform 2001.
Diese Vermutung zugunsten des Käufers gab es schon seitdem. Sie ist jetzt nur in Randbereichen ausgedehnt worden.
Aber Vorsicht. Das gilt nicht überall. Bei Verkauf von privat an privat unter Auschluss der Sachmängelhaftung hilft einem § 476 BGB weiterhin nicht.
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