Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich als Käufer in den ersten 6 Monaten ohnehin nichts beweisen muss.
Nun kann man vielleicht noch dahingehend nachbessern, dass man die Gewährleistung wenigstens dann ausschließen kann, wenn man als Selbständiger sein eigenes Fahrzeug verkauft. Das ist ja nicht so schwer vom Autohändler abzugrenzen.
Ich musste den gebrauchten X1 meiner Frau an einen Händler verkaufen, weil die als freiberufliche Hebamme gewährleistungspflichtig ist, weil der Wagen in den Büchern war.

