wird die Wellenlänge tatsächlich als die Länge von Beginn der Verzahnung am einen Ende bis Ende Verzahnung am anderen Ende gemessen?
Die Maßangabe ist also NICHT die reale Länge des Bauteils?
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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