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Alt 06.07.2016, 20:40   #5
Mfetischist
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Zitat von Ralle735iV8 Beitrag anzeigen
Hallo und Guten Abend,

ich habe mir vor vier Wochen Felgen vom E65 mit Spurplatten von H&R und Bilstein B12 eintragen lassen nach §21 und ich komme aus Hessen. Und da du in Hanau wohnst ist es sogar noch besser.

Du Fährst nach Aschaffenburg oder Alzenau zum Tüv und lässt das Eintargen.

Beides liegt wie du sicherlich weist in Bayern.

Deine Zulassungsstelle wird es an die Bündelungsbehörde zur Prüfung geben und danach kannst du deine Papiere ändern lassen.
Das heißt ich fahre bspw. nach Alzenau, lass alles nach §21 eintragen....aber wie geht es dann weiter?
Ist die Eintragung dann noch nicht stichfest, weil diese erst noch geprüft wird? Muss ich dann das Ganze bei meine ZS prüfen lassen oder schickt der TÜV-Bayern, dass alles zu meiner ZS?
Wie ist da der genaue Ablauf?
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