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Alt 28.06.2016, 08:48   #1
Olli
fährt wieder 7er
 
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Zitat:
Zitat von Haisociety Beitrag anzeigen
Es ist schon traurig das man bei einem renomierten BMW-Händler, zwar freundlich behandelt, aber komplett falsch informiert wird.
Was ist denn falsch? Es ist doch genau richtig beschrieben worden, dass Du eine Einzelabnahme (§ 19 Abs. 2) benötigst. - So wie es BMW auch in der - mal eben 13 Jahre alten - Unbedenklichkeitsbestätigung (<= das ist keine Freigabe!) geschrieben hat.

Zur Unterscheidung § 19 (Abs. 1 / 2 / 3) und § 21 hilft ein Blick ins Gesetz...

Olli
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