Zitat:
Zitat von Haisociety
Es ist schon traurig das man bei einem renomierten BMW-Händler, zwar freundlich behandelt, aber komplett falsch informiert wird.
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Was ist denn falsch? Es ist doch genau richtig beschrieben worden, dass Du eine Einzelabnahme (§ 19 Abs. 2) benötigst. - So wie es BMW auch in der - mal eben 13 Jahre alten - Unbedenklichkeitsbestätigung (<= das ist keine Freigabe!) geschrieben hat.
Zur Unterscheidung § 19 (Abs. 1 / 2 / 3) und § 21 hilft ein Blick ins Gesetz...
Olli