Zitat:
Zitat von K-H Grabowski
Das wird, denke ich, immer eine §21 Eintragung (auch bekannt als Einzelabnahme) bleiben
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Was Du meinst, ist eine Anbau/Einzelabnahme nach §19.
§21 ist für die Wiedererteilung der BE für's Fahrzeug (sog. Vollabnahme), z.B. wenn kein Brief/ZB mehr dazu existiert.
Wegen der E32 Felgen: Was ist
hiermit ?