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Alt 27.06.2016, 14:17   #3
K-H Grabowski
Handschalter
 
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Die Felgen sollten in der Allgemeinen Betriebserlaubnis des E32 (Kennnummer glaub e296 und e296/1) drin stehen. Dann ist nur noch interessant für welche Achslasten die e32 Modelle freigegeben sind. Dadurch ist das quasi wie ein Traglastgutachten der Felge. Man kann sagen, dass diese die Achslast des e23 (sicherlich geringer als im e32) aushält. Dann muss natürlich noch der Abrollumfang der Reifen zum e23 passen.

Die allgemeine Betriebserlaubnis des e32 hab ich übrigens, ich kann heute mal gucken, dass die Teilenummer deiner Felge drin steh und dir auch das pdf schicken, wenn du willst.
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