Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.07.2004, 18:45   #6
Homer76
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Homer76
 
Registriert seit: 18.11.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 523i, Opel Signum, MB C200 CDI
Standard

Wenn Du nur ein Teilegutachten hast, müssen die Felgen eingetragen werden. Ein Teilegutachten berechtigt noch nicht zum Betrieb des Teils. Um etwas anzubauen ohne Eintragung brauchst Du eine ABE( Allgemeine Betriebserlaubnis). Da steht dann genau drin, unter welchen Vorraussetzungen an welchem Fahrzeug das Teil verbaut werden darf ohne vom TÜV abgesegnet zu sein. Diese ABE muß dann ständig im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die beiden werden gerne verwechselt. Oft bekommt man vom Verkäufer des Wagens auch erzählt, daß ein teilegutachten reichen würde.
Hier also Vorsicht.

Greetz

der Homer
Homer76 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten