Wenn Du nur ein Teilegutachten hast, müssen die Felgen eingetragen werden. Ein Teilegutachten berechtigt noch nicht zum Betrieb des Teils. Um etwas anzubauen ohne Eintragung brauchst Du eine ABE( Allgemeine Betriebserlaubnis). Da steht dann genau drin, unter welchen Vorraussetzungen an welchem Fahrzeug das Teil verbaut werden darf ohne vom TÜV abgesegnet zu sein. Diese ABE muß dann ständig im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die beiden werden gerne verwechselt. Oft bekommt man vom Verkäufer des Wagens auch erzählt, daß ein teilegutachten reichen würde.
Hier also Vorsicht.
Greetz
der Homer
|