Ein Tagfahrlicht-Scheinwerfer trägt die Kennung RL.
Irgendeinen Scheinwerfer mit irgendwas Leuchtendem umrüsten und dies dann "Tagfahrlicht" (i.S.d. STVO / FZV) nennen, funktioniert halt nicht: ein Abblendlicht- /Fernscheinwerfer ist ein Abblendlicht- /Fernscheinwerfer bleibt ein Abblendlicht- /Fernscheinwerfer - und er wird niemals legal zu einem Tagfahrlicht-Scheinwerfer.
aus
http://www.7-forum.com/forum/4/tagfahrlicht-140114.html
Olli