Zitat:
Zitat von mahooja
Was wohl daran liegt das die Geschwindigkeitsmessgeräte ab Werk schon einen gewissen Vorlauf haben (müssen), dieser wird halt in der Praxis durch vermeintlich falsche / zu große Bereifung ausgeglichen. Der gemeine Sachverständige baut aber auf die Theorie und da wäre eigentlich (rechnerisch) schon eine negative Tachoabweichung zu verzeichnen, ergo müsste der Geschwindigkeitsanzeiger neu geeicht werden. So wäre halt die gesetzliche Regelung, ist ja nicht auf meinem Mist gewachsen.
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Ja die rechnen mit der normalen Bereifung.
Ich hatte Glück oder er hat im Alpina Gutachten nachgeschaut, hatte ihm gesagt das der Alpina auch diese Reifengröße fährt.
Oder macht Alpina eine Tachoangleichung ? Das weiß ich natürlich nicht.