Ob ich nun einen PE Werstoff lackiere oder im plastischen Zustand einfärbe, bleibt mal abgesehen von der Haltbarkeit gleich. Die Durchleuchtung wird sich sicher ändern, die Frage ist nur, ob der TÜV-Prüfer das auch messen kann, und wenn ja, wo liegen die Grenzwerte?
Diese ganze Eintragungsgeschichte macht doch keinen Sinn. Das ist jemand der hat Jahrelang studiert, hat eine gute Ausbildung, ganz speziell für das Begutachten von Automohilen, und hat nun die nötige Kompetenz erlangt um eine bestimmte Veränderung am Fahrzeug einzutragen. Der Mann hat sich damit beschäftigt, und stellt laut seiner Befugnis nun einen neuen Fahrzeugschein mit der eben genannten Eintragung aus. So weit so gut, nun kommt...versteht mich bitte nicht falsch, aber es ist oft so....jemand, der gerade mal weiß wieherum man den Schlüssel drehen muss, damit das Auto anspringt, und beim Porsche den Motor vorne suchen, und meint, "subjektiv" (so heißt es meist) das ist nicht in ordnung so, und schon wird das Fahrzeug still gelegt.
Wozu dann der ganze Stress mit dem Eintragen, wenn jeder Sherrif doch aufgrund subjektiver Eindrücke eh alles stilllegen kann?
Deshalb fahre ich weiter mit meinen Edelstahlrohren als Endtopf herum, und wenn sie mich dann anhalten und mein Fahrzeug stillegen, weiß ich wenigstens warum, und hab vorher keine Knete beim TÜV gelassen.
