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Zitat von rednose
Hi DD,
das kann übel für den Händler ausgehen, wenn du einen rechtsgültigen, unterschriebenen Vertrag hast, bist DU der Besitzer auch wenn er den KFZ-Brief ...
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Hi.
Der derzeitige Besitzer ist derjenige,der derzeit mit dem Auto rumfährt.
Der Kaufvertrag,den DD gemacht hat,sichert ihm die
Eigentumsrechte,
sofern dieser rechtsgültig ist.
Damit muß der Besitzer den Wagen wieder herausgeben,
da dieser als Verkaufsgegnstand zum Zeitpunkt der Übergabe mit Rechten Dritter (DD) belastet war..
Eine diesbezügliche Versicherung,daß das Auto davon frei ist,macht den
Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem jetzigen Besitzer nichtig.
Der Vertrag muss nicht mal gewandelt werden.
Dafür hat der Besitzer Ansprüche auf Schadenersatz etc.,die er dem
Verkäufer gegenüber geltend machen kann...
Voraussetzung für das Ganze ist,daß der Vertrag zwischen DD und dem
Händler rechtsgültig ist.
Rechtsberatung und Rechtshilfe durch einen Anwalt sind natürlich
unerlässlich....
Gruß
Knuffel