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Alt 18.03.2016, 20:17   #5
dreem
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Bei mir war es z.B. so das im Gutachten die Reifengrössen 245/35/20 & 275/30/20 nicht aufgeführt waren, sondern nur 255..285. Also das übliche.

Ich wollte aber o.g. Grössen fahren, weil es für mich optisch besser aussieht und trotzdem alle Bedingungen noch in den Toleranzen (z.B. auch Traglasten) sind. Ging halt nur mit Reifenfreigabe und der TÜV-Prüfer war sichtlich erfreut. Vorallem auch wichtig wegen Tachoabweichung.

Wegen der Markenbindung habt ihr alle Recht. Braucht heute keiner mehr. Aber wegen den anderen ABS/DSC und dingsbums schon ganz nett sowas auch bei der nächsten Verkehrskontrolle dabei zu haben. Wie oft wurde schon erstmal rumgenörgelt dass das so nicht stimmen kann bla bla bla. Den netten Herrn in Blau zusätzlich zur Abnahmebestätigung die Reifenfreigabe unter die Nase gehalten und schon war alles okay.

Also wie gesagt Reifenfreigabe anfordern, kostet nichts und man hat immer nochmal alles schriftlich.
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