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Alt 18.03.2016, 19:19   #8
PacificDigital
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Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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ja und ja!
Wenn eine abnehmbare Kupplung verbaut ist, so muß diese ohne Anhängerbetrieb abgenommen werden. Lediglich starre Kupplungen bilden da eine (verständliche) Ausnahme.
Ein Anhänger ist ein Fahrzeug welches am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt und muß somit versichert sein... Kostenpunkt ca. ~15,-€/Jahr ohne TK
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