Sorry dummes Zeug, soetwas ist un D absolut unzulässig und verboten. Hier darf man ein Fahrzeug nicht in der Mitte auseinanderflexen und dann wieder zusammenbraten, also aus zwei mach eins, PUNKT.
Zeigt mir bitte ein Fahrzeug wo das gemacht worden ist und der TÜV das abgesegnet hat, ich spreche jetzt von solch einer Reparatur! Und ich glaube nicht das jemand es macht für eine Reparatur ein Festigkeitsgutachten anfertigen zu lassen, denn das würde dann benötigt werden. Da das Originale ja nun hinfällig ist, aufgrund der völlig anderen Schweißstellen und Bruchkanten.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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