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Alt 23.02.2016, 18:59   #89
kleinerzeh
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Einen vergessenen Tankdeckel würde ich persönlich noch nicht als eine "vorgenommene Änderung" einordnen.

Was ich allerdings noch gar nicht angemerkt habe zu dem gesamten Thema:

§45 StVZO Kraftstoffbehälter
Abs. 1, Satz 6
"Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu sichern."

Eine Sicherung gegen das Hindurchschlagen von Flammen vermisse ich bei einem Loch im Tankdeckel.

Spätestens damit steht für mich fest, dass es sich in dem Fall, dass man in den Tankdeckel ein Loch einbringt, wo keines vorgesehen war, rechtlich gesehen ein verbotener Eingriff stattfindet. Völlig unabhängig davon, ob es irgendeine Behörde zunächst nicht interessiert, nur weil sie keine Kenntnis davon hat.

Um es nochmal zu verdeutlichen: es geht mir nicht darum, irgendjemandem Vorwürfe zu machen, sondern um eine sachliche Diskussion zu diesem Thema.

Im Übrigen gibt es im Zubehör auch Teile, die für den Betrieb im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen sind, die man aber z. B. in Fahrzeugen auf Rennstrecken benutzen kann. Zudem halte ich es für möglich, dass man einen belüfteten Tankdeckel nicht in jedes Fahrzeug einbauen darf, auch wenn er auf den Anschluss passt.

Die Idee, einen Prüfingenieur zu fragen, finde ich gut.
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