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					Zitat von  Claus
					 
				 
				Ist sie, denn es gibt sogar Hersteller, die ihre Fahrzeuge freiwillig ab Werk mit einem "Loch im Tankdeckel" ausliefern. Im Übrigen wird nie jemand wegen einem 1-2 mm großen "Loch" in einem Tankdeckel die ABE entziehen, dazu gehört eindeutig mehr. Mit "Erlöschen der ABE" wird immer gleich ein riesiges Schreckgespenst an die Wand gemalt, tatsächlich muss für das Stilllegen eines Fahrzeugs bzw. der Verweigerung des Versicherungsschutzes schon einiges mehr vorliegen und das ist für den Anwender das Entscheidende. Eine Manipulation bzw. Veränderung an einem Fahrzeug muss auch so gestaltet sein, dass sie im Schadensfall ursächlich für selbigen ist. Und die Prüfungsbehörden interessiert es schon gleich gar nicht, ob da ein Loch (besser: winzige Öffnung!) im Tankdeckel ist oder nicht. Auch die Polizei interessiert es nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter und auch keine Erlöschung der ABE. 
			
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 Ja genau, vielleicht haben die Macher der durch die Nachrichten hinlänglich bekannten VW-Abgas-Software ja eine ähnliche Argumentation im Hinterkopf gehabt. ;-)
Die ABE wird übrigens nicht immer ausdrücklich durch das Stillegen eines Fahrzeugs entzogen, sondern ist beim Vorliegen von bestimmten Tatbestandsmerkmalen die zwangsläufige Rechtsfolge einer Norm. Sie erlischt also bei bestimmten Lebenssachverhalten automatisch, auch ohne dass es irgendjemand von offizieller Seite her feststellt. Wohlgemerkt spreche ich hier immer noch von der Theorie. ;-) Ob oder ob nicht zutreffend in diesem Fall, ich glaube nicht dass wir das hier abschließend klären werden.