Zitat:
Zitat von SDS745i
Leider kann die Rennleitung ein kurzes Kennzeichen beanstanden.
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Warum? So lange das Kennzeichen von Strassenverkehrsamt gesiegelt wurde und die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Buchstaben und Ziffern (sowie deren Größe) eingehalten werden, gibt es dafür keinen Grund.
Mittlerweile hab ich ja auch Kuchenbleche dran, hab aber vorher nie Schwierigkeiten mit kleineren Tafeln gehabt (auch nicht mit den EU-Schildern), weder mit den Schupos noch beim TÜV.