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Alt 01.02.2016, 09:59   #20
Marks
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Wer hingegen das Auto und alle Zulassungsbescheinigungen vorlegen kann und das Auto auch auf dessen eigenen Namen angemeldet ist, ist auch definitiv berechtigt, das Auto zu verkaufen.

Das ist so falsch. Das würde bedeuten, dass der eingetragene Halter dann auch immer der Eigentümer wäre. Das ist aber nicht so.

Beispiel aus der Praxis: Sohn kauft Auto und bekommt dieses übereignet. Damit ist er Eigentümer. Dann lässt die Mutter aus Versicherungsgründen das Auto auf sich zu. Dadurch verliert Sohn nicht das Eigentum. Mutter ist Halter, Sohn Eigentümer. Jetzt nimmt die Mutter das Auto und die Zulassungsbescheinigungen und verkauft das im Eigentum des Sohnes stehende Auto ohne dessen Wissen.

Die Mutter war zum Verkauf nicht berechtigt.

Der Käufer kann sich zwar darauf berufen, gutgläubig das Eigentum erworben zu haben (Zulassungsbescheinigung lag vor), jedoch war die Aktion der Mutter unberechtigt.

Für den Threadersteller:

Ja, so etwas kommt massenhaft vor. Am besten lässt man sich von der Bank flott schriftlich bestätigen, dass bei einer Zahlung von X Euro auf das Konto xyz die Zulassungsbescheinigung an den Käufer herausgegeben wird. Dabei muss der Verkäufer kurz sein ok an die Bank signalisieren. Im Kaufvertrag vereinbart man, dass die Zahlung nur auf dieses Konto zu erfolgen hat.

Treuhandaufträge an die Bank sind dabei eigentlich völlig unnötig und manchen Banken verlangen dafür auch noch Geld.

Frage ist auch, ob die Bank nur die Zulassungsbescheinigung hat oder ob diese Sicherungseigentum hat.

Dann muss die Bank die Sicherheit entweder freigeben (an den Verkäufer) oder selber an den Käufer übereignen. Der Schritt wird gerne stillschweigend erledigt, das heißt die Bank gibt das Sicherungseigentum auf, um nicht selber Verkäufer das Fahrzeugs sein zu müssen.
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