Zitat:
Zitat von peterpaul
Also kannst Du damit - auch vor Gericht - nie nachweisen, dass das Fahrzeug Dir wirklich gehört.
Gerichtsnotorisch akzeptiert wird als Eigentumsnachweis NUR ein Kaufvertrag, in dem DEIN Name steht!
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Juristisch muss auch immer zwischen "Besitzer" und "Eigentümer" unterschieden werden. "Besitzer" ist jeder, der das Auto fährt, also auch der, dessen "Brief" bei der Bank liegt, in dem Fall ist die Bank der Eigentümer. Wer hingegen das Auto und alle Zulassungsbescheinigungen vorlegen kann und das Auto auch auf dessen eigenen Namen angemeldet ist, ist auch definitiv berechtigt, das Auto zu verkaufen. Nur bei der Anmeldung des Käufers sollte man den Vertrag zusätzlich dabeihaben, weil man so von Amts wegen ausschließen will, dass das Fahrzeug gestohlen wurde.
NB: Viele Banken ersparen sich das ganze Hin und Her und schicken den "Brief" auf Anforderung dem Eigentümer zu, damit der das Auto verkaufen kann. Ein "Brief" ist für Banken ohne nur eine volatile Sicherheit, denn z.B. bei einem Totalschaden ohne VK kann sich die Bank das dann im Prinzip wertlose Papier einrahmen und an die Wand hängen...