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Alt 31.01.2016, 19:16   #14
peterpaul
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Zitat:
Zitat von Hans-Dieter Beitrag anzeigen
.... denn wer der Kfz.-Brief hat ist der Besitzer!! ....

Dieter
Hallo Dieter, DAS stimmt eben NICHT!

Das steht extra auf den Zulassungsbescheinigungen drauf!

Sowohl auf dem Teil 1 als auch dem Teil 2 steht unter der Ziffer C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Inhaber ausgewiesen."

Schau hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.jena.de/fm/41/Zulassungsb...bung.14109.pdf

und hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil 2

Also kannst Du damit - auch vor Gericht - nie nachweisen, dass das Fahrzeug Dir wirklich gehört.
Gerichtsnotorisch akzeptiert wird als Eigentumsnachweis NUR ein Kaufvertrag, in dem DEIN Name steht!
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



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