Zitat:
Zitat von Hans-Dieter
.... denn wer der Kfz.-Brief hat ist der Besitzer!! ....
Dieter
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Hallo Dieter,
DAS stimmt eben NICHT!
Das steht extra auf den Zulassungsbescheinigungen drauf!
Sowohl auf dem Teil 1 als auch dem Teil 2 steht unter der Ziffer C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Inhaber ausgewiesen."
Schau hier:
http://www.jena.de/fm/41/Zulassungsb...bung.14109.pdf
und hier:
Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil 2
Also kannst Du damit - auch vor Gericht - nie nachweisen, dass das Fahrzeug Dir wirklich gehört.
Gerichtsnotorisch akzeptiert wird als Eigentumsnachweis NUR ein Kaufvertrag, in dem DEIN Name steht!