Verschwiegener Mangel und gut ist. Somit muss er den Wagen zurück nehmen. Außer es wurde im Kaufvertrag festgehalten. Und in den ersten 6 Monaten ist sowieso die Beweislast unkehr.. D.h der Verkäufer muss nachweisen das der Schaden durch den Käufer entstanden ist. Selbst wenn im Vertrag steht, gekauft wie gesehen etc.
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