Zitat:
Zitat von oetti
Dann trete doch bitte mal den Beweis an, also welche Prüfforschrift dies erlaubt! Lasse mich gern eines besseren belehren. Solange das Fahrzeug mit Airbag ausgeliefert wurde muß er auch drin sein. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!!
Wird nur schwierig dem Prüfer zu erklären warum der Beifahrer einen hat und der Fahrer nicht! Ansonsten muß das ganze Armaturenbrett getauscht werden, dann würde es vielleicht nicht auffallen.
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Es gibt keine Prüfvorschrift. Es gibt nur eine ABE für die Baureihe. Die besagt, dass es die Modelle mit und ohne AB gibt. BMW hat ja nicht für jedes Fahrzeug eine extra ABE in Abhängigkeit der Ausstattung beantragt.
Daher kann der AB samt Sensoren und AB-Lampe entfernt werden. Der Prüfer kann dann nicht erkennen, ob einer Verbaut war.
Wenn ein Beifahrer-AB verbaut ist, dann ist das Ganze natürlich aufwendig. Aber trotzdem erlaubt.