Dann trete doch bitte mal den Beweis an, also welche Prüfforschrift dies erlaubt! Lasse mich gern eines besseren belehren. Solange das Fahrzeug mit Airbag ausgeliefert wurde muß er auch drin sein. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!!
Wird nur schwierig dem Prüfer zu erklären warum der Beifahrer einen hat und der Fahrer nicht! Ansonsten muß das ganze Armaturenbrett getauscht werden, dann würde es vielleicht nicht auffallen.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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