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Alt 15.07.2004, 21:49   #6
HC6666
nina gari mzee
 
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eBay-Name: Schlafzimmerbett
Standard @Beatsurfer

Nein, genau das ist ja bezweckt. Bei Gebrauchtwaren schließe ich die Gewährleistung als Privatverkäufer aus, weil die Gefahr zu hoch ist, daß etwas doch nicht so funktioniert wie es soll.

Bei Neuwaren brauche ich keine Gewährleistung ausschließen, warum auch? Neu hat zu funktionieren, das kann man als Käufer erwarten!
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Viele Grüße
HC6666

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