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Alt 15.07.2004, 12:56   #5
Beatsurfer
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Zitat:
Zitat von HC6666
Ich habe es so formuliert unter jeder Auktion:

Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Privatauktion. Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.
Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.
Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.
Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der Höchstsummen).
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Die Klausel wird grundsätzlich ihren Zweck erfüllen. Nur eines ist etwas mißverständlich: Du schließt mit dem zweiten Satz nur bei Gebrauchtwaren die Gewährleistung aus. Im nächsten Satz erklärst Du, dass der Verkäufer damit auf die gesetzliche Gewährleistung verzichtet, ohne dies jedoch auf Gebrauchtwaren zu beschränken. Willst Du mit dem dritten Satz die Gewährleistung auch für Neuwaren ausschließen?

Da könnte man sich auf den Standpunkt stellen, da die Gewährleistung nach dem zweiten Satz ja nur für Gebrauchtwaren ausgeschlossen sein sollte, sich die Erläuterung im nächsten Satz damit eben auch nur auf Gebrauchtwaren bezieht.

Wenn Du also auch gelegentlich neue Waren bei ebay privat verkaufst, und auf diese keine Gewährleistung geben willst, dann würde es sich im Interesse einer klaren Regelung anbieten, den zweiten Satz allgemeiner zu fassen, z.B. durch Streichung der Worte "Bei Gebrauchtwaren gilt:".
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Gruss

Beatsurfer
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