Hi liebe Gemeinde,
sind ja nun schon paar jahre vergangen über den beitrag mit dem xenonlich+waschdüsen.
Gibt es eine neuregulierung im StVZO Gesetz??

wurde nähmlich Kontrolliert von den blaumännern,und haben dies bemängelt das die waschdüsen fehlten prommt gab's ein mängelschein

Bußgeldbescheid kam auch...
geschrieben steht,
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb,obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt(Xenon-Leuchtweitenregulierung nur manuell regulierbar,Waschdüsen fehlten).§19 Abs.5, §69a StVZO, §24 StVG,214a. 2BKat

is ja ganz schön gleich 90 euronen und 1 Punkt

wie gesagt meiner is Bj. 5/95 Xenon-Licht is drin original,Leuchtweitenregukierung hat er automatisch...aber eben keine Waschdüsen.
Nun die Frage..
