Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.07.2004, 20:31   #4
HC6666
nina gari mzee
 
Benutzerbild von HC6666
 
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: bei Karlsruhe
Fahrzeug: MB 560 SEC

eBay-Name: Schlafzimmerbett
Standard

Neiiiiin!
a) es gibt kein EU-Recht
b) "gesetzlich zustehende Garantie" - falsch, eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.

Ich habe es so formuliert unter jeder Auktion:

Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Privatauktion. Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.
Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.
Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.
Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der Höchstsummen).
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

Nähere Infos zum Thema Ebay und Gewährleistungsausschluß
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) gibt es hier
__________________
Viele Grüße
HC6666

Klickst Du hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.schlafzimmerbett.de
HC6666 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten