Neiiiiin!
a) es gibt kein EU-Recht
b) "gesetzlich zustehende Garantie" - falsch, eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung.
Ich habe es so formuliert unter jeder Auktion:
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Privatauktion. Bei Gebrauchtwaren gilt: Das Produkt wird unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung von Privat verkauft.
Das bedeutet: Mit der Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verzichten.
Die Ware wird ohne Rückgaberecht verkauft.
Für etwaige Versandschäden und/oder Versandverluste wird keine Haftung übernommen (Ausnahme: Haftung durch die Versandart z.B. Paket, Wertsendung, Einschreiben im Rahmen der Höchstsummen).
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Nähere Infos zum Thema Ebay und Gewährleistungsausschluß
gibt es hier