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Alt 09.07.2004, 20:41   #1
Dr. Kohl
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Am Tagessatz bemessene Strafurteile sind in der BRD gang und gäbe und verstossen nicht gegen das VG
Zitat:
Zitat von JRAV
Dürfte meines Erachtens nach gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz verstoßen und damit nicht durchsetzbar sein.
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