Zitat:
Zitat von Olli
Erstmal zur Felge:
Handelt es sich um "echte" E 32 Felgen? Also teilenummer-seitig mit Zuordnung zum E 32?
Dann - nur dann - ist die Freigabeliste relevant.
Bei allen anderen Felgen kommt es darauf an - gibt es eine ABE? Sonst ist ggfs. Einzelabnahme (z.B. für E 38 Felgen) erforderlich.
Nun zur Bereifung:
Wenn es E 32 Felgen sind, gilt die Freigabeliste.
Die Freigabeliste kennt 17 Zoll am E 32 nur als Mischbereifung mit 235ern auf 8Jx17 vorn und 265ern auf 9Jx17 hinten.
Wer 8Jx17 rundum fahren will, braucht eine Einzelabnahme, auch bei original E 32 Felgen! Hab ich auch noch vor mir.
Olli
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Hallo zusammen,
ich muss das Thema einmal aufgreifen, da ich die selben Frage zum Thema Felgen habt.
Als ich meinen Bimmer kaufte, waren BMW Felgen Styling 18 vom E38 montiert. Leider habe ich keine ABE oder sonstiges dazu erhalten. Derzeit sind noch rundum 225/45R17 montiert. Da diese tot sind, müssen neue und
erlaubte her. (Ohne TÜV, Sonderabnahme etc.) Welche Reifen sind erlaubt? Unter
Felgen-Katalog - BMW-Treff - der Treffpunkt für alle BMW-Fans und -Fahrer ist der E32 für Styling 18 nicht aufgeführt.

VA: 8J 17H2 (Teilenummer an der Seite: 1 182 300)
HA: 9J 17H2 (Teilenummer an der Seite: 1 182 301)