Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.06.2015, 21:18   #7
Paddy@728i
Sortenrein
 
Registriert seit: 11.07.2005
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: 728iA 02.99, 735iA 02.99, 740iA 06.99
Standard

Falls Du auf Nummer sicher gehen willst statt Dich auf Freundlichkeiten oder auch Ungenauigkeiten zu verlassen, dürfte das Stichwort "HU-beschränktes Kurzzeitkennzeichen" für Dich interessant sein. Auf gut Deutsch: Du holst Dir ein Kurzzeitkennzeichen, welches auch nach der Neuregelung noch ohne TÜV ausgegeben wird, ABER dieses ist dann ausschließlich für die Fahrt zum TÜV in dem Zulassungsbezirk gedacht, in welchem das Fahrzeug sich gerade befindet. Erhält das Fahrzeug dann den TÜV, wird es zu einem "normalen" Kurzzeitkennzeichen bzw. Du kannst Dir Deine reguläre (H-)Zulassung abholen.

Siehe z.B. hier, die drei fettmarkierten Zeilen oberhalb der Tabelle:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.landkreis-erding.de/Dox.a...3-101a597d7e9a
__________________
Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten