Falls Du auf Nummer sicher gehen willst statt Dich auf Freundlichkeiten oder auch Ungenauigkeiten zu verlassen, dürfte das Stichwort "HU-beschränktes Kurzzeitkennzeichen" für Dich interessant sein. Auf gut Deutsch: Du holst Dir ein Kurzzeitkennzeichen, welches auch nach der Neuregelung noch ohne TÜV ausgegeben wird, ABER dieses ist dann ausschließlich für die Fahrt zum TÜV in dem Zulassungsbezirk gedacht, in welchem das Fahrzeug sich gerade befindet. Erhält das Fahrzeug dann den TÜV, wird es zu einem "normalen" Kurzzeitkennzeichen bzw. Du kannst Dir Deine reguläre (H-)Zulassung abholen.
Siehe z.B. hier, die drei fettmarkierten Zeilen oberhalb der Tabelle:
http://www.landkreis-erding.de/Dox.a...3-101a597d7e9a