Hallo
Mein Highline war ja aus Österreich... meine Werkstatt hat die §21 Abnahme
erledigt, ich bin dann, nur mit den original Papieren und der §21 Abnahme
zur Zulassungsstelle. Dort wurden Deutsche Papiere u Kennzeichen ausgestellt (die originalen wurden einbehalten) und... oh Wunder... ich musste das Auto nicht vorführen. ( Ich vermute,wegen der Vollabnahme,da ja dort alles vom Prüfingenieur eingetragen war)
Einziges Problem war,dass das Auto keine Leuchtweitenregulierung hatte,dass
hat mich 2 Stunden gekostet. Es ging aus keinen Unterlagen hervor,dass eine
Niveauregulierung ( die er ja hat) eine LWR ersetzen kann/darf.
Viele Grüsse
Peter
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