Naja, wenn da kein Airbag ist und somit auch kein Kontroll Lämpchen, auch kein Beifahrer Airbag weil Instrumententräger entsprechend umgebaut... dann ist nur noch die Frage, ob es mit der EZ auffällt. Nicht alle Baujahre hatten Airbag ab Werk oder mußten ihn haben weil zulassungsrelevant.
Wenn also nichts darauf hinweist, dass er eigentlich einen Airbag haben müßte, na dann?
Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob BJ92 zwingend einen Airbag für die Zulassung haben mußte...?
Da es andere Fahrzeuge ohne Airbag auch nach 92 gab, die keinen hatten...
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