Zitat:
Zitat von Swordy
Verjährt sowas nicht benni?
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Bei uns schon, aber im Ausland? In Deutschland gilt ja auch Fahrerhaftung, wohingegen viele andere Länder Halterhaftung haben. Uns geht's diesbzgl. schon sehr gut. Müsste man aber in der Tat prüfen, ob das zu schnelle Fahren während der Sternfahrt 2014 nicht auch in Italien heute schon verjährt ist. Die Frage ist dann nur, ob es den Aufwand rechtfertigt, gegen so einen Bescheid vorzugehen - gerade wenn man nochmal vor hat, nach Italien einzureisen.
Gruß,
Chriss