Hallo
In meiner ABG für die Folie steht nichts davon ,daß mann die Folie nicht auf den voderen Seitenscheiben anbringen darf.
Im Gesetzes Text steht doch ganz klar darf nicht mehr wie 30% getönt sein .
Wenn man neben meinem Auto steht kann mann noch in das Auto reinschauen .
Man sieht auch wer da sitzt .Wahrscheinlich hat sich deswegen auch noch kein Polizist beschwerd.
Die Scheiben sind ja nicht Tiefschwarz.
Und von innen rausschauen ist auch ganz normal möglich .
Das heist aber nicht das Ich bei jeder kontrolle durch komme.
Eingetragen sind die nicht habe ja die ABG.
Außerdem ist doch so ne Eintragung nix wert wenn es dem Polizist nicht gefällt.
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