Scheibentönung vordere Seitenscheiben
Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen:
Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des
Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind
auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte
Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine
Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben
mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.
Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine
Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb
nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim
Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
Hab vor 2 Wochen erst Tüv gemacht hat niemand interesiert.
Muss auch nochmal dazu sagen das es wirklich nur leicht getönt ist .
Das sieht auf den Bildern viel extremer aus als es ist .
Ich werde die Tage nochmal ein Bild machen ohne direkte Sonneneinstrahlung .
Mfg
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