Zitat:
Zitat von opa12
Wenn du die Steuer für den Beleg korrekt abgeführt hast muss der Rest der Finanz doch egal sein 
Lg Franz
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Ja wie denn nun, er möchte ja wohl Geld
wiederhaben vom Finanzamt für eine Ausgabe = gekaufte Sache.
Da diese Sache (hier: Software) ausschließlich privat genutzt werden kann (bzw. darf) streicht ihm das FA diese Ausgabe + USt raus was eine Nachzahlung bedeutet.
So verstehe ich es jedenfalls.