Ja - du solltest darauf bestehen, dass sie Dir den Fehlerspeicher-Inhalt VOR dem Beginn der Arbeit und NACH Abschluss der Arbeit ausdrucken und DIR MITGEBEN!
Und wenn behauptet wird, das könne man nicht ausdrucken - dann ist das schlichtweg gelogen!
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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