Zitat:
Zitat von Andimp3
Ah jetzt... Du hast den Wagen gebraucht von einem Händler gekauft und dieser ist Dir gegenüber in der gesetzlichen Gewährleistung wobei er Dir auch gut mit der Beweislastumkehr hätte kommen können da der Gefahrübergang schon mehr als 6 Monate zurück liegt.
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Nein. Der Schaden ist bereits in den ersten drei Monaten schon angezeigt worden.