Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.04.2015, 10:38   #3
B11
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von B11
 
Registriert seit: 30.09.2003
Ort:
Fahrzeug: BMW

Standard

Für das Geld gibt es ein gutes Fahrrad, aber sicher kein Spitzen 12 Zylinder Oberklasse Wagen, das sollte klar sein.

Aber wie gesagt, hätte er Jemand aus der Region gefragt, wäre die Anreise wohl erspart geblieben.

Es wir kein Verkäufer, egal ob Privat oder Händler, etwas schriftlich bestätigen. Ok, Ausnahme ist ein völliges gesitiges Versagen

Selbst wenn, wird kein Gericht in Deutschland dafür dem Interessenten die Kosten zugestehen. Das wäre ja mehr als Fatal. Dann würde ja ein völlig neuer Geschäftszweig entstehen.
Wie soll das denn aussehen? Bestätigen lassen, aus irgendeinem Grund nicht kaufen, zum Anwalt, vor Gericht, Gutachter, Berufeung usw. Und schließlich muss sich ein Gericht auch noch damit beschäftigen, ob der Grund auch der richtige war, um das Auto nicht zu kaufen.

Wenn das so klappt, melde ich darauf ein Gewerbe an. Ich kann es dann z.B. "Mo´s Besichtigungstouren" oder "Sid´s Rechtsmissbrauch Kanzlei" nennen.

Sorry, aber das wird in keinem Fall funktionieren.
B11 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten