weil es vielleicht in der ABE so drinsteht?
Habe ich doch anfangs schon geschrieben:
In der ABE 41016 für Sonderräder sind Gummiventile vorgeschrieben
Für die Styling 5 Felgen habe ich jetzt in URK (ist Bestandteil vom TIS) folgendes gefunden:
Felge:
ABE-Nr. : E296, N. IV., E296/1,
KBA 41488, KBA 41490, KBA 41648
Herstellerbescheinigung: Nr. 160
In der UK1-01 sogar expliziet als Anlage so geschrieben
@Olitschka:
machen kann man vieles, was nicht erlaubt ist. Man sollte aber auch daran denken, wenn man schon Ratschläge gibt, dass hier auch Leute lesen, welche keine Ahnung haben. Und ob das bei einem Unfall relevant war, entscheidest ja leider nicht du, sondern im Extremfall der Staatsanwalt. Aber ich kann ja dann gerne an dich weiterleiten...
Geändert von SALZPUCKEL (01.04.2015 um 20:41 Uhr).
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