Da spricht aber jemand gerne in Rätseln...
Zitat:
Zitat von Setech
Ich habe weiter gelesen, sogar die B160. 
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"B 160" soll wohl nicht für einen Mercedes, sondern für die "[Hersteller-]Bestätigung 160" stehen? Solche Bestätigungen habe ich auch...
Und was bitte soll da nicht mehr gelten, die Reifenbindung?
Die Reifenherstellerbindung ist qua iure abgeschafft. Und nur weil diese nicht mehr gültig ist, verliert das Gutachten / die ABE / die "Herstellerbestätigung" doch nicht in Gänze die Gültigkeit.
Zitat:
Zitat von Setech
Es bei den Reifengrößen zu vermerken ist für mich nicht eindeutig.
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Sorry, aber
das ist doch ziemlich irrelevant.
edit:
Metallventile werden übrigens in der DIN 7781 und 7782 geregelt.
Olli