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Alt 31.03.2015, 09:38   #7
Setech
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Naja - die Frage ist ja eigentlich falsch. Richtig wäre zu fragen: "Sind versteckte Ventile bei zweiteiligen Styling 5 Felgen zulässig?"

Zur Freigabeliste selber.
Die zweiteilige Styling 5 hat die Auflage 3, 9, 10, 11, 12. Keine bezieht sich auf die Ventile. Die von Olli zitierte Auflage ist die Auflage 1.
Diese Auflage ist bei keinen der Felgen eine Auflage für das Modell E32 im Dokument uk1_01.pdf. Erst wenn man in der Herstellerberscheinigung B 160 vom Februar 93 nachlist, steht der zitierte Satz mit den Gummiventilen.
Da steht auch dass man nur Reifen vom Typ Pirelli P700-Z und Michelin MXX2, Michelin MXX3 oder Michelin Pilot SX MXX3 fahren darf.
Kurzum, es tut sich was bei den Reifen und Rädern, deswegen würde ich einfach bei BMW selber per Mail anfragen, ob man auch andere Ventile fahren darf.

Vielleicht hat der Hersteller der Ventile eine Freigabe, in den er bescheinigt dass das Ventil die Gummiventile nach ETRTO-Nr V2.03.1 ersetzt

Damals als die Freigabe erteilt worden war gab es keine versteckten Ventile.
Es ist eben eine Neuerung, die man vielleicht auch nutzen kann.

Warum nur beider der Syling 5 Gummiventile verwendet werden kann ich mir nur so erklären, dass man einfach die Löcher so gefertigt hat, dass ein anderes Ventil am Loch nicht abdichten kann. Man braucht ja eine Auflagefläche und auch Platz für das Werkzeug und das Ventil zuverlässig zu montieren. Das Gummiventil kann sich bei der Felge bei hohen Geschwindigkeiten am Bett abstützen und macht deswegen auch keine Probleme.

Ich denke das die Frage noch offen ist - einfach mal abwarten, was BMW sagt.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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