Ja, ab dem 1.4.
Das ist ja der wahnsinn!
Wenn mann den eigenen abgemeldeten wagen zwecks zulassung "tüven" will, darf man sich jetzt einen Abschlepper bestellen oder einen Anhänger besorgen...

Ich würde mich dann aber von einem Kumpel abschleppen lassen, dann darf man bei einer kontrolle nicht sagen, das man zum TÜV will, sondern zur Werkstatt, denn in Deutschland darf ein Fahrzeug nicht abgeschleppt werden, wenn es selbst fahren könnte (so hat mich jedenfalls mal ein Polizist aufgeklärt). (Das abgeschleppte Fahrzeug muß übrigens nicht zugelassen sein)
Was bei diesem Beispiel noch einigermaßen zu händeln ist, wird der wahnsinn, wenn man ein Auto kaufen will, am besten ein paar 100 km entfernt...
Selbst wenn der verkäufer einem den letzten tüvbericht schickt, ist muss ja dann wohl das kk auf der zulassungsstelle fest mit dem fahrzeug verknüpft werden.
Beim verkäufer angekommen stellt sich dann heraus, dass das Fahrzeug doch nicht so ist wie beschrieben (soll ja vorkommen

) und man kann dann kein anderes auto in der verbleibenden zeit kaufen/fahren... Super!
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Optisch gelungener Umbau, aber bei demAufwand hätte man doch vielleicht auch noch die Sicke anpassen können.... .?
Es grüßt
Daniel