Man muss halt schon unterscheiden zwischen der Steuerbegünstigung, die bis 2018 besteht und der GRUNDSÄTZLICHEN Steuerbegünstigung von lpg, die generell seit langem geregelt ist.
Aber richtig informieren - das ist ja nicht drin .... leider!!!!!
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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