Zitat:
Zitat von Ich e32
... weil ja nach BMW-Preisen abgerechnet wird.
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Nicht zwingend. Im Gegenteil wird der Gutachter die Stundenverrechnungssätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen müssen, weil der Pkw älter als 3 Jahre ist und im Zweifel nicht regelmäßig bei BMW gewartet wurde (vgl. BGH VI ZR 53/09, VI ZR 259/09).